" Eine Tante schenkt ihrem Enkel 1000 Euro, der 7 jährige nimmt das Geld entgegen. Als die Eltern das mitkriegen, sind sie verärgert und bitten ihn, das Geld zurück zu geben"
Wer ist im Recht? Dürfen kinder jeden betrag annehmen? auch unter 7 jahren?
Update:Also ist es alters- und Summenunabhängig? und was ist mit der Schenkungssteuer?
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Answers & Comments
Vermutlich ist es genau anders herum und das Geschenk darf auf keinen Fall abgelehnt werden. Die Schenkung ist ja einseitig, weil das Kind unter 7 Jahren gar keine Rechtsgeschäfte durchführen kann. Die Eltern dürfen zwar für das Kind handeln, dürfen dies aber nur zu seinem Vorteil tun. Eine Ablehnung von Geld wäre niemals von Vorteil. Abgelehnt werden könnte z.B. die Schenkung eines alten vergammelten Teppichs.
Nachtrag - wie ich zunächst vermutete, so ist es auch:
http://www.juraforum.de/gesetze/bgb/1639-anordnung...
(man beachte, es geht nicht nur ums Erbe, sondern auch um Zuwendungen von Lebenden)
http://www.juraforum.de/gesetze/bgb/1803-vermoegen...
Als Schenkung darf ein Kind das annehmen.
Ob es dann passend ist, oder man es besser den Eltern für ein Sparbuch gegeben hätte.. Ist eine andere Frage.
Also wer das Geld solang verwaltet bis das Kind mündige ist, es auszugeben oder selbst zu verwalten.
Eltern entscheiden für ein unmündiges Kind.
Ob Recht oder nicht spielt keine Rolle sondern es ist unverantwortlich einem Kind in dem Alter soviel Geld zu schenken zur eigenen Verfügung es geben andere Möglichkeiten.
Ich als Mutter fühle mich, mit dieser Entscheidung einen so hohen Geldbetrag zu verschenken, übergangen.
Ihn zwingen es zurückzugeben würde ich nicht. Ich würde den Kompromiss suchen, ihm einen kleinen Betrag für seine kindgerechten Wünsche "auszuzahlen" und der Restbetrag wird auf sein Sparkonto eingezahlt.
Mit dem Schenker würde ich aber ein Gespräch suchen!
Bei mir war das mit 6 ein 50 DM SChein. Mama hat aber nur gesagt, deine Uroma wird sich verguckt haben und ich habe es in meinen Spartopf gesteckt. Mit 6 ist das soviel Geld (mit den 50 hatte ich 100 zusammen!), mein kindlicher Verstand wusste gar nicht damit anzufangen.
Allerdings war das dann eh egal. Meine Großeltern, die immer knapp waren, haben meinen Spartopf ausgeräubert...Mama hat nichts dazu gesagt.Für meine Mutter sind ihre Eltern auch heute noch unantastbare Helden.
Ob sie es annehmen dürfen entscheiden immer noch die Eltern.
Und wenn die Tante dem Kind unbedingt so einen hohen Geldbetrag geben möchte (und in Zukunft eventuell auch), dann kann sie ein Sparbuch für den Kleinen anlegen und das Geld dort einbezahlen.
Und wenn der Kleine dann mal gross wird und volljährig wird (oder Tante halt mal stirbt), dann ist der Junge bis dahin schon voll geschäftsfähig und Mama und Papa dürfen ihm das Annehmen dann nicht mehr verbieten.
Haben Eltern aber nichts dagegen, darf der Junge das Geld entgegennehmen, nur müssen Eltern einen noch so hohen Geldbetragt wirtschaften. Sie selbst dürften sich von dem Geschenk nichts kaufen (denn es ist für denNeffen,die Nichte vorgesehen gewesen).
Und wenn doch, dann kann der Junge seine Eltern mit Volljährigkeit sogar verklagen, dass sie etwas von seinen 1000 Euro ohne seine Erlaubnis genommen haben.
Und die Eltern müssen die Differenz dann an den dann volljährigen Sohn ausbezahlen.
Daher ist Geld immer so ein Streitthema wozu ich raten würde ein Sparbuch für das Kind anzulegen, so dass Niemand an das Geld rankommt, bis der Junge alt genug ist, Bankgeschäfte selbst zu tätigen.
Andzelka
Mit den erziehungsberechtigten Eltern kann gemeinsam festgelegt werden wie dem Geld mit dem Geldgeschenk
am Besten geholfen ist.
Sparbuch - ein besonderes Sparziel?
Verfügungsrecht gilt nur bei Unwissenheit der Kinder!
Der genannte Fall ist klar: wenn Kinder ein Sparkonto oder Sparbuch besitzen, haben die Eltern eine Vollmacht, dürfen aber nicht einfach über das Geld verfügen, so wie es ihnen passt. Hier sind die Eltern nur Verwalter des Geldes, nicht aber Nutznießer.
Anders sieht es aus, wenn ein Kinderkonto ohne das Wissen der Kinder selbst eröffnet wurde. Über das auf diesem Konto angelegte Geld kann der Kontoinhaber dann je nach Wunsch und Willen verfügen, es ist sein Geld, er ist letztendlich derjenige, der das Verfügungsrecht für das Konto hat.
Damit ist die Regelung auch klar: wird ein Sparkonto oder Sparbuch mit Wissen des Kindes eröffnet, fungieren die Eltern nur als Verwalter des Geldes, und dürfen dieses nur zum Nutzen des Kindes verwenden. Wird ein Sparkonto (oder Sparbuch) ohne das Wissen des Kindes eröffnet, kann der kontoführende Erwachsene frei über das Geld verfügen, da es so nicht dem Kind selbst zugeeignet ist. Das Kind hat damit aus rechtlicher Sicht keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes, wenn der Kontoinhaber das Geld auf eigenen Wunsch abhebt und frei verwendet.
Kinder unter 7 Jahren können nicht rechtswirksam handeln - also nicht einmal eine Schenkung annehmen, auch wenn diese nur vorteilhaft für den Empfänger wäre.
Anders jedoch, wenn die Schenkung ausschließlich vorteilhaft ist für den Beschenkten - das wird bei einer Geldschenkung grundsätzlich bejaht. Zwischen 7 bis 18 Jahren dürfen Kinder also eine Geldschenkung immer selbst annehmen. ( Umkehrschluß aus § 107 BGB )
§ 107
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Schenkungssteuer: Die Schenkungssteuer ist lediglich eine gesetzliche Folge aus der Annahme einer Schenkung. Eine kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolge ist aber kein Hinderungsgrund, der die Annahme der Schenkung durch den beschenkten Minderjährigen ausschließen würde. Die Abwicklung der Schenkungssteuer und die Bezahlung müssen die Eltern im Rahmen der gesetzlichen Vertretung des Kindes abwickeln .
eltern entscheiden
Kinder jeden Alters koennen /Geldgeschenke annehmen.