Es geht aus diesem Bericht nicht hervor, ob die Kellnerin eine Restaurantfachfrau ist. Wenn sie den Abschluss hat, wird sie ihn wohl mal erworben haben. Ob das Lokal sie dort weiter beschäftigt oder sie sich eine neue Arbeitsstätte suchen muss, ist eine ganz andere Angelegenheit.
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Es geht aus diesem Bericht nicht hervor, ob die Kellnerin eine Restaurantfachfrau ist. Wenn sie den Abschluss hat, wird sie ihn wohl mal erworben haben. Ob das Lokal sie dort weiter beschäftigt oder sie sich eine neue Arbeitsstätte suchen muss, ist eine ganz andere Angelegenheit.
Bei der Bearbeitung des Falles durch die Gerichte wird sich herausstellen, ob es sich nicht um Notwehr gehandelt hat.
Anscheinend ja.