du darfst sie sogar anzünden
Aber nur deine eigenen Sachen, falls es in deiner Wohnung noch Mitbewohner gibt.
Kommt darauf an ob du alleine dort wohnst oder deine Frau noch drinnen lebt. Im zweiten Fall darfst du das nicht und wirst vor Gericht sogar richtig hart verurteilt.
Nein, wenn Du in Scheidung lebst oder Dein Ehepartner ist verstorben und es existieren weitere Pflichterben.
Klar doch . . . aber vergreife Dich nicht an dem Plunder Deiner Frau - DAS könnte teuer werden!
Aber nicht jeden Tag.
Erlaubnis erteilt.
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du darfst sie sogar anzünden
Aber nur deine eigenen Sachen, falls es in deiner Wohnung noch Mitbewohner gibt.
Kommt darauf an ob du alleine dort wohnst oder deine Frau noch drinnen lebt. Im zweiten Fall darfst du das nicht und wirst vor Gericht sogar richtig hart verurteilt.
Nein, wenn Du in Scheidung lebst oder Dein Ehepartner ist verstorben und es existieren weitere Pflichterben.
Klar doch . . . aber vergreife Dich nicht an dem Plunder Deiner Frau - DAS könnte teuer werden!
Aber nicht jeden Tag.
Erlaubnis erteilt.