Das darfst Du, sofern es unter die Führerscheinklasse 3 bzw. B fällt bzw. unter die von Dir besitzende Führerscheinklasse einzuordnen ist.
Du darfst dann auch auf einem Behindertenparkplatz parken, wenn die Person, die den Behindertenausweis hat, dabei ist. (z. B. Rolsltuhlfahrer).
Anders: Wenn Du die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug machst, darfst Du später keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren. Daher ist Deine Frage berechtigt.
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Das darfst Du, sofern es unter die Führerscheinklasse 3 bzw. B fällt bzw. unter die von Dir besitzende Führerscheinklasse einzuordnen ist.
Du darfst dann auch auf einem Behindertenparkplatz parken, wenn die Person, die den Behindertenausweis hat, dabei ist. (z. B. Rolsltuhlfahrer).
Anders: Wenn Du die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug machst, darfst Du später keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren. Daher ist Deine Frage berechtigt.
wenn du damit klar kommst, sicherlich schon, aber auf behindertenparkplätze darfst du dich damit nicht stellen
Fahren ja, parken nein.
Natürlich darfst du das.
Ja, wenn du mit den Umbauten das Fahrzeug fahren kannst.
Dann leg dir auch die passende Musikuntermalung zu.
http://www.youtube.com/watch?v=dpgAq579cRA
Hallo.
Ich denke schon,das du damit fahren darfst.
Aber bedenke,das du in der Versicherung eingetragen bist.
Sollte etwas passieren,kann sich die Versicherung quer stellen,
und du muÃt den Schaden selbst bezahlen.
L.G.