Ich weiß zwar nicht woher die anderen User hier ihr "Wissen" nehmen , aber lt.Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) sind Versicherungsbeiträge NICHT als regelbedarfsrelevant anerkannt.
Beiträge für Versicherungen sind vom Regelbedarfsempfänger aus Posten 12 (Andere Waren und Dienstleistungen) des Regelbedarfssatzes zu bestreiten.
Nur in Ausnahmefällen bzw.bei für den Regelbedarfsempfänger "unbedingt benötigen" Versicherungen liegt eine Übernahme der Beiträge im Ermessen der Arge/Jobcenter.
Beiträge für Haftpflicht und Hausratversicherungen gelten grundsätzlich NICHT als "unbedingt nötig".
P.S. : Die Zahlung einer zusätzlichen monatlichen Versicherungspauschale liegt/lag im Ermessen der jeweiligen Arge/Jobcenter.Die meisten haben jedoch seit Inkrafttreten des RBEG (1.1.11) die Zahlung dieser Pauschale gestrichen.
das ist ja das verwerfliche an h4, diese 30 € sind in deinem satz enthalten, genauso wie deine bekleidung etc. das war glaube ich bei der sozialhilfe anders, da hast du einen antrag gestellt für winter-und sommerbekleidung, hast einen kostenvoranschlag eingereicht aus katalogen von versandhäusern und dann hast du das geld bekommen. ja, ja, das waren die guten, alten zeiten.
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Ich weiß zwar nicht woher die anderen User hier ihr "Wissen" nehmen , aber lt.Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) sind Versicherungsbeiträge NICHT als regelbedarfsrelevant anerkannt.
Beiträge für Versicherungen sind vom Regelbedarfsempfänger aus Posten 12 (Andere Waren und Dienstleistungen) des Regelbedarfssatzes zu bestreiten.
Nur in Ausnahmefällen bzw.bei für den Regelbedarfsempfänger "unbedingt benötigen" Versicherungen liegt eine Übernahme der Beiträge im Ermessen der Arge/Jobcenter.
Beiträge für Haftpflicht und Hausratversicherungen gelten grundsätzlich NICHT als "unbedingt nötig".
P.S. : Die Zahlung einer zusätzlichen monatlichen Versicherungspauschale liegt/lag im Ermessen der jeweiligen Arge/Jobcenter.Die meisten haben jedoch seit Inkrafttreten des RBEG (1.1.11) die Zahlung dieser Pauschale gestrichen.
Nein, ist im Regesatz schon drin und vorzeigen musst Du auch nichts.
Hartz 4 dürfte es egal sein, wie und womit du dich versicherst und wird daher nicht extra bedacht.
Nun es wird Pro schal mit eingerechnet. Daher braust du auch Belege dazu zeigen.
das ist ja das verwerfliche an h4, diese 30 € sind in deinem satz enthalten, genauso wie deine bekleidung etc. das war glaube ich bei der sozialhilfe anders, da hast du einen antrag gestellt für winter-und sommerbekleidung, hast einen kostenvoranschlag eingereicht aus katalogen von versandhäusern und dann hast du das geld bekommen. ja, ja, das waren die guten, alten zeiten.