Fahrzeug:
KIA Carnival, BJ2000, Diesel, Automatik, 160.000km gelaufen.
4 Monate nach Kauf des Wagens wurde festgestellt, dass dieser Kühlflüssigkeit verliert. Zuerst wurde behauptet, dass ein Heizrohr defekt sein sollte. Diese Reparatur ging auch auf die Gewährleistung. Jetzt nach ca. weiteren 4 Monaten wurde erneut festgestellt, dass dieser Wasser verliert. Nun sagt der Händler, dass es die Zylinderkopfdichtung oder ein Riss im Motorblock sein könnte, sieht es aber nicht ein für diesen Defekt aufzukommen.
Begründung des Händlers: "Dieser Defekt war mir nicht bekannt als ich den Wagen verkauft habe, deshalb geht es nicht auf die Gewährleistung."
Wer kommt nun für den Schaden auf?
Vielen Dank
Jason
Update:Folgender Text lies sich auf "BR-Online.de" finden zum Thema Gewährleistung: <Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf: Der Händler muss nachweisen, dass die "Sache" zum Zeitpunkt des Verkaufs in einwandfreiem Zustand war. Erst ab dem siebten Monat trägt der Kunde die Beweislast - dann muss er dem Verkäufer nachweisen, dass das Auto schon am Verkaufstag den Mangel hatte.>
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hallo mein lieber ,ich weiß das du nicht für den schaden aufkommen musst ,wenn du einen rechtens gehenden kaufvertrag hast hast du auch bei einem gebrauchtwagen eine 2 jährige garantie ,sollte der verkäufer dir kommen mit fadenscheinigen ausflüchten ,sag ich nur gehe zum gutachter und zum adac hole dir rechtshilfe und versuche erst gar nicht es allein zu tun,hatte auch solche probleme vor 2 jahren mir wurde ein so genanntes Montagsauto verkauft .war mehr in der werkstatt als auf der Straße ,habe mich an den adac gewandt und mit hilfe von DEKRA und adac ein anderes auto bekommen und für den Ausfall Berufs wegen erstattung der kosten vom händler,also sei stark und nehme dir den rat zu herzen und ran an den feind mit hilfe vom adac und dem anwalt
Selbstverständlich geht der Riss im Motorblock auf Garantie, da dieser keine VerschleiÃteil ist. Die Zylinderkopfdichtung ist in der Regel ein VerschleiÃteil. Aber die Begründung "Dieser Defekt war mir nicht bekannt als ich den Wagen verkauft habe..." ist vom Allerfeinsten. Das heiÃt er hat Dir vorsätzlich in arglistiger Täuschung ein defektes Auto verkauft. Möglicherweise kannst Du vom Kaufvertrag deswegen zurücktreten (Geld - Verschleià zurück), möglicherweise liegt auch Betrug vor.
Das fällt unter die Verantwortung des Händlers, wenn die Frist zur Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist.
Das Argument der Schaden sei dem Händler bei Verkauf nicht bekannt gewesen, bedeutet im Umkehrschluss der Händler ist ein Betrüger, wenn er Autos mit bekannten Schäden verkauft.
Doch das muss er. Du hast doch Garantie. oder?
der autohändler ist in der haftung (es handelt sich ja hierbei nicht um ein privatkauf). sofern er sich weiter quer stellt, nimm dir einen anwalt!
Du selbst, Du kannst den Vorbesitzer nach 4 Monaten nicht mehr haftbar machen.