Guten Tag!
Ich habe ein Problem mit meiner Mietnebenkostenabrechnung und wollte mal Fragen ob die folgenden Sachen überhaupt rechtens sind.
Also.
Ich habe unter anderem unter den Kostenfaktoren Winterdienst und Außenpflege aufgeführt.
Dieser Aspekt macht einen ziemlich hohen Kostenanteil aus und finde es fraglich ob dieser überhaupt auf die Mieter abgewälzt werden darf.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich wäre euch dankbar für konstruktive Antworten!
Update:@Tetrazepam Punisher:
Ich brauchte die Antwort noch auf Niveau eines Normalverbrauchers.
Nebenbei bemerkt beträgt die Rechnung für 4 1/2 Monate etwa 193€ nur für den Winterdienst und die Außenpflege.
Danke fürs erste.
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Answers & Comments
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So nachdem ich das unerwünschte Plagiat entfernt habe, gehen wir in medias res.
Alle anfallende Kosten die mit dem Betrieb der Immobilie zu tun haben, können auf die Mieter umgelegt werden.
Dazu gehören leider auch, der Winterdienst und die Außenpflege.
wenn du dazu mehr wissen willst, dann schau dich im netz um, da gibt es jede Menge an infos, zu diesem Thema.
"TM"
Ist üblich.
Ob der Betrag zu hoch ist, kann ich aus Deinen Angaben natürlich nicht ersehen.
ist doch klar der mieter bezahlt
Wenn in Deinem vertrag der Winterdienst aufgeführt ist und die Pflege ader AuÃenanlage ist es rechtens. Steht nichts davon drinnen kann es nicht berechnet werden. Nebenbei wird der Winterdienst meist Pauschal abgerechnet. Da kann es für einen Winter ohne Schnee schon teuer werden
Winterdienst, StraÃenreinigung und Gartenpflege sind Positionen, die in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter von umgelegt werden dürfen.
Ausnahme:
Das Haus besitzt einen Hauswart und in dessen Kosten wären diese Positionen bereits enthalten.
Ja solche Sachen gehören zu den Nebenkosten. Ob deine Kosten zu hoch sind, weià ich nicht.
Sei doch froh, dass das vom Vermieter geregelt wird. Ansonsten musst du selbst im Winter Schnee schippen und dich darüber mit anderen Mietern streiten. Auch im Sommer lässt der Vermieter die anlagen pflegen.
Normalerweise sind die Punkte im schriftlichen Mietvertrag geregelt. Wenn da Winterdienst drin steht dann darf der Hauswart die Kosten auf die Mieter umlegen
Das ist normal und rechtens.