May 2021 2 32 Report
Wie sollte Hausmeistertätigkeit in Betriebskosten abgerechnet werden?

Kann man Hausmeistertätigen in der BK Abrechnung auch rückwirkend veranschlagen oder muss so was erst explizit den Mietern angekündigt werden?

Bisher zahlen die Mieter nämlich noch nichts und alleine über die Kehrwochen/Winterdienst Regelung funktioniert es nicht so richtig.

Diejenigen Mietparteien, die sich hier pflichtbewusst zeigen sind klar in der Minderheit.

Allerdings sind dann auch die von dieser neuen Regelung betroffen, zu ihrem Nachteil.

Zählen zu den hausmeisterlichen Betriebsmittel auch so Sachen wie Glühbirnen, neue Wäscheleine und Benzin für den Rasenmäher?

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