Kann man Hausmeistertätigen in der BK Abrechnung auch rückwirkend veranschlagen oder muss so was erst explizit den Mietern angekündigt werden?
Bisher zahlen die Mieter nämlich noch nichts und alleine über die Kehrwochen/Winterdienst Regelung funktioniert es nicht so richtig.
Diejenigen Mietparteien, die sich hier pflichtbewusst zeigen sind klar in der Minderheit.
Allerdings sind dann auch die von dieser neuen Regelung betroffen, zu ihrem Nachteil.
Zählen zu den hausmeisterlichen Betriebsmittel auch so Sachen wie Glühbirnen, neue Wäscheleine und Benzin für den Rasenmäher?
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Rückwirkend ist nicht elegant, das gibt Ärger. Verkünde das für das neue Jahr und überlege dir eine gerechte Berechnungsgrundlage, z.B. nach m² der jeweiligen Wohnung, oder nach Anzahl der Mieter in einer Wohnung. Da ein Single ja weniger die Außenanlagen benutzt als eine Großfamilie.
Einrechnen kannst du alle Ausgaben, die der allgemeinen Nutzung unterliegen, also auch Glühbirnen fürs Treppenhaus und den Sprit für den Rasenmäher.
alles , was umlagefaehig ist ... wird auf die Mieter umgelegt ... auch ohne Ankuendigung ... warum auch ...