May 2021 6 64 Report
Wie nennt man diese (möglichen) Straftatbestände?

Gibt es hierfür, im Rechtsjargon, eigene Begriffe?:

#1-Jemanden etwas unterstellen, dass nicht auf ihn zutrifft. Z. B. bestimmte Gesinnung oder Religionszugehörigkeit.

#2-Details zum Privatleben eines Anderen an die Öffentlichkeit tragen, welche absolut irrrelevant sind und niemanden etwas angehen: Z. B. bestimmte Gesinnung oder Religionszugehörigkeit.

#3-Jemanden einen Straftatbestand unterstellen, ohne dafür auch nur den geringsten Beweis zu haben.

#4-Mitwisser, im Hinblick auf einen schweren Tatbestand sein, dieser aber nicht den Behörden melden.

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