wenn man sich an die Hausordnung oder eben an die Mittagsruhe (ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt) hält und an die Nachtruhe sowieso > geht viel, man sollte halt nicht unbedingt durch ein Mikrophon trällern - und schon gar nicht durch ein Megaphon > dies wäre dann ein FALL für das Ordnungsamt.
Ansonsten - singe ich immer das Phantom der OPER - wenn ich putze und da hat sich zwar schon mancher gewundert beim vorbei laufen und die FENSTER offen stehen - doch beschwert hat sich noch kein Passant oder gar ein NACHBAR.
Gar nicht, wenn die entsprechende Person keine Ruhe gibt muss man persönlich für Ruhe sorgen, aber selten kann jemand ununterbrochen vor sich hinträllern.
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wenn man sich an die Hausordnung oder eben an die Mittagsruhe (ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt) hält und an die Nachtruhe sowieso > geht viel, man sollte halt nicht unbedingt durch ein Mikrophon trällern - und schon gar nicht durch ein Megaphon > dies wäre dann ein FALL für das Ordnungsamt.
Ansonsten - singe ich immer das Phantom der OPER - wenn ich putze und da hat sich zwar schon mancher gewundert beim vorbei laufen und die FENSTER offen stehen - doch beschwert hat sich noch kein Passant oder gar ein NACHBAR.
Das hängt entscheidend vom Gesangstalent des oder der Darbietenden ab
Es kommt auf den Text an, nicht auf Melodie, Lautstärke oder Talent des Sängers.
Wenn der Mensch singen kann und es sich schön anhört, warum sollte man ihn dann bestrafen?
Solange der Gesang auf Zimmerlautstärke ist, kann man gar nichts machen.
Inanna
In manchen Fällen könnte man von vorsätzlicher Körperverletzung sprechen. Sei bloß vorsichtig - dies ist eine Musikfrage. Risky.
Wer im Keller singt, wird nicht bestraft.
Gar nicht, wenn die entsprechende Person keine Ruhe gibt muss man persönlich für Ruhe sorgen, aber selten kann jemand ununterbrochen vor sich hinträllern.
Im Kreis der Familie ist er nicht zu beanstanden.
Auch wenn die Frau noch so sehr laut und falsch singt.
So etwas ist keine Straftat. Wenn es aber in unzulässigen Lärm ausartet, kann es als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Das fällt nicht unter Strafrecht,
das fällt unter Ordnungswidrigkeit ;-)