darf der dann weiterhin Auto fahren ?
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat bei einem Haschischraucher ähnlich entschieden :
http://de.news.yahoo.com/2/20090226/twl-keine-fahr... .
Dieser bösartige Kiffer hat keinen Unfall verursacht !
Ich kenne nun einen Beamten , Leiter einer Kfz-Meldestelle , der ist praktisch immer besoffen . Nicht etwa nur abends - nein , immer .
Natürlich wird der niemals in ein Röhrchen blasen müssen - er hat auch - toi toi toi - meines Wissens noch keinen Unfall verursacht .
Soll der seinen Führerschein behalten dürfen ?
Ich kenne auch Politiker , die täglich lügen . Nicht etwa nur vor dem Mikrophon , sondern praktisch immer , wenn sie den Mund aufmachen - außer beim Zahnarzt .
Solllen die weiter für öffentliche Ämter kandidieren dürfen ?
Und ich kenne ein Bundesverwaltungsgericht , das in Leiptig , das mischt sich auf unerträgliche Weise in das Privatleben der verwalteten Bürger ein - sollte es sich nicht eher um besoffene Beamte und verlogene Politiker kümmern ?
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Hallo
eine Dienstaufsichts Beschwerde würde eine Aufklärung dazu bringen
Der entscheidende Punkt ist:
es wurde der Nachweis der Droge erbracht!
sollte Alkohol nachgewiesen werden wäre auch der Lappen weg
Zitat:
"Der Kläger war 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen. Bei einer Blutuntersuchung wurde der Cannabiswirkstoff THC festgestellt. Daraufhin entzog ihm die Stadt Baden-Baden den Führerschein"
Der springende Punkt, ist dass er mit THC im Blut erwischt wurde. Wer mit dem Limit an Alkohol im Blut erwischt wird. darf seinen Fuehrerschein auch abgeben.
Ob sich nun immer wieder Leute hinter die Drogenkonsumierenden stellen, oder nicht...... wird (hoffentlich) nichts aendern!
Nein, denn das Glas Bier am Abend ist völlig ungefährlich wenn das Auto nicht gefahren wird. Am nächsten Morgen ist man wieder nüchtern, die Rückstände der Droge sind allerdings immer noch im Blut.