Massgeblich für die Feststellung des Tatbestandes des Völkermordes ist die "Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord" von 1948, die Zuständigkeit ist darin klar geregelt, sie liegt bei den Gerichten des betroffenen Landes und/oder bei internationalen Gerichten - aber ganz sicher nicht bei Parlamenten.
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immer schon
wach auf
Völkermord bleibt Völkermord.
Über 6.000.000 Juden wurden von den Nazifaschisten und ihren baltischen und ukrainischen Helfershelfern ermordet.
Und über 2.000.000 christliche Armenier wurden Anfang des 1. WK von Moslems ( Osmanen=Türken ) ermordet.
Das sind historische Tatsachen.
Wage sich einmal ein Deutscher, den Holocaust an den Juden in Frage zu stellen...aber türkische Nationalchauvinisten, die dürfen das natürlich...
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind ihrem Gewissen unterworfen und nicht irgendwelchen nationalfaschischtischen Türken, die sich, nebenbei bemerkt, heute an Kurden und an der Demokratie sowieso vergreifen.