Die GEZ-Gebühren zahlt man pro Haushalt. Das bedeutet, dass ein unbewohnte Wohnung/Haus keine "Rundfunk-Beiträge" zahlen muss, da sich darin ja auch kein Haushalt (also Menschen die dort leben und wohnen) befindet.
Das Haus selbst muss keine Gebühren zahlen, aber der Eigentümer. Es fallen weiterhin in voller Höhe die Grundsteuer, Müllgebühren und sonstige laufende Unterhaltskosten für Gebäude an. Evtl. Gebäudeversicherungen laufen auch weiter und wollen bezahlt werden. Wenn der Eigentümer selbst im Pflegeheim lebt, muss er das Haus entweder verkaufen lassen oder er überschreibt es schon zu Lebzeiten seinen Erben. Dann sind diese für die anfallenden Kosten verantwortlich, können das Haus dafür aber auch selber nutzen, also entweder selbst drin wohnen oder es vermieten.
Alle Anliegerkosten, Grundsteuer, Kanalgebühr bleiben dem Eigentümer auf jeden Fall "erhalten". Müll kann man abbestellen (die Tonnen, Müllgrundgebühr dürfte aber bleiben). Strom und Heizung sollten weiterlaufen (Minimum 14°C), ebenso die Versicherungen (Elementarschaden- und Haftpflichtversicherung; kein gesetzliches Muss, aber empfehlenswert)
Ja, einmal alle Grundgebühren, wie auch Strom, Wasser ( dazu gehört auch Abwasser vom Hausdach) Versicherungen die zum Haus gehören. Auch Grundsteuer. Dazu kann sogar noch mehr kommen, wenn zum Beispiel die Straße oder der Gehweg von der Gemeinde gerichtet wird. Das kann dann schnell meherer tausend Euro ausmachen. Ach ja auch der Strom für die Straßenlampen ist anteilig wenn man Pech hat auch noch zu löhnen.
Dazu kann auch der Wasseranschluß, der auch von der Gemeinde ab und zu erneuert werden muß , auch noch dich als Hausbesitzer zur Kasse bitten. Und das alles , selbst wenn man alles in Haus abgedeht hat
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Die GEZ-Gebühren zahlt man pro Haushalt. Das bedeutet, dass ein unbewohnte Wohnung/Haus keine "Rundfunk-Beiträge" zahlen muss, da sich darin ja auch kein Haushalt (also Menschen die dort leben und wohnen) befindet.
Das Haus selbst muss keine Gebühren zahlen, aber der Eigentümer. Es fallen weiterhin in voller Höhe die Grundsteuer, Müllgebühren und sonstige laufende Unterhaltskosten für Gebäude an. Evtl. Gebäudeversicherungen laufen auch weiter und wollen bezahlt werden. Wenn der Eigentümer selbst im Pflegeheim lebt, muss er das Haus entweder verkaufen lassen oder er überschreibt es schon zu Lebzeiten seinen Erben. Dann sind diese für die anfallenden Kosten verantwortlich, können das Haus dafür aber auch selber nutzen, also entweder selbst drin wohnen oder es vermieten.
Ja Anliegerkosten wie z.B. Abwasser(Regenwasser) fallen trotzdem an. Auch Kanal- und Grundgebür.
.......ja und natürlich Kosten für Strom und Heizung. Steht es über Winter leer muss die Heizung laufen wegen Schimmel und Frostgefahr. Die
Gefahr für einen Einbruch wächst,je länger es leer steht. Nur nebenbei erwähnt....
Alle Anliegerkosten, Grundsteuer, Kanalgebühr bleiben dem Eigentümer auf jeden Fall "erhalten". Müll kann man abbestellen (die Tonnen, Müllgrundgebühr dürfte aber bleiben). Strom und Heizung sollten weiterlaufen (Minimum 14°C), ebenso die Versicherungen (Elementarschaden- und Haftpflichtversicherung; kein gesetzliches Muss, aber empfehlenswert)
nein,auch ein bewohntes haus muss keine gebühren zahlen,höchstens die besitzer.
Ja, einmal alle Grundgebühren, wie auch Strom, Wasser ( dazu gehört auch Abwasser vom Hausdach) Versicherungen die zum Haus gehören. Auch Grundsteuer. Dazu kann sogar noch mehr kommen, wenn zum Beispiel die Straße oder der Gehweg von der Gemeinde gerichtet wird. Das kann dann schnell meherer tausend Euro ausmachen. Ach ja auch der Strom für die Straßenlampen ist anteilig wenn man Pech hat auch noch zu löhnen.
Dazu kann auch der Wasseranschluß, der auch von der Gemeinde ab und zu erneuert werden muß , auch noch dich als Hausbesitzer zur Kasse bitten. Und das alles , selbst wenn man alles in Haus abgedeht hat
ja
Es muss Grund-Steuer, Brandversicherung bezahlt werden.
ja sicher. Versicherungen und Steuern laufen trotzdem weiter