"Verfassungskonform"...und das aus einem Munde eines obrigkeitshörigen Systemschleimers...lach...
Die Obrigkeit ordnet an und du gehorchst...was ist daran unklar...???
Wenn du dir allnächtlich die Kante geben musst, dann musst du eben tagsüber einen der Discounter aufsuchen und dir dort Bier und Schnaps besorgen.
Aber, um nochmal auf das "Vefassungskonform" zurückzukommen, unsere Verfassung wurde im Jahre 2015 von so einem kinderlosen, fetten, inländerfeindlich eingestellten Weib gebrochen, welches, unter zusätzlichem Bruch von völkerrechtlich verbindlichen internationalen Abkommen im Alleingang, ohne die europäischen Partner und ohne das eigene Parlament zu konsultieren, über eine Million fremdkultureller, fremdethnischer und mit zweifelhaftem Background ausgestatteter Versorgungsforderer in unser Land ließ.
DAS war, ist und bleibt nicht verfassungskonform !!!
Nur - was soll das bringen? Wenn der Alkohlausschank in der Kneipe versiegt, wird mit der Flasche in der Hand, draussen muter weiter getrunken, und sich ein Spass aus der gesamten Situation gemacht. So leid es mir fuer Gastwirte tut, Kneipen, Bistros, etc. sollten geschlossen bleiben, denn auch vor 22 Uhr steckt man sich an.
Bedanken kann sich die Branche dann bei den ewig Uneinsichtigen, die erst bei einer Ausgangssperre wieder aufheulen.
Wahrscheinlich nicht. Ich höre die Coronaleugner schon alle schreien. ;-) In Frankfurt ist zur Zeit ab 22 Uhr Sperrstunde. Meinetwegen, mir macht das nichts.
Bemerkenswert an Deiner Frage finde ich lediglich, dass Du, der doch bis dato jegliche Verfassungswidrigkeiten entweder geleugnet oder zu rechtfertigen versucht hast, ausgerechnet anlässlich des Verbots des Alkoholausschanks nach 22 Uhr, dessen Verfassungskonformitaet in Frage stellst - und das, obwohl Dir klar ist, dass dieses Verbot zu den "Schutzmaßnahmen" in der Corona-Chose zählt.
Unzählige Male hast Du Masken-Kritikern Rücksichtslosigkeit und Deftigeres vorgeworfen,bzw. ein Dauer-Hetz-Programm hier abgespult und nun maulst Du herum, weil Du nach 22h keinen Alkohol mehr ausgeschenkt bekommst, welchen man, nebenbei erwähnt, ja auch nicht durch die von Dir so viel gepriesene Maske trinken kann. - Wie verlogen ist das denn wieder?
Nun, wie auch immer, in ihrer Abhängigkeit geben Leute - oft, ohne es wirklich zu wollen - tiefe Einblicke auf ihren persönlichen Hintergrund frei. Das ist Dir mit diesem Posting vollendet gelungen.
Es erklärt zudem Vieles, was Du hier sonst so vom Stapel lässt.
Ja - es besteht kein Grundrecht auf Dauersuff. Und die Zeit bis 22 Uhr müsste eigentlich ausreichen sich bis dahin ins Delirium zu trinken. Müssen die Alkis halt her anfangen.
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"Verfassungskonform"...und das aus einem Munde eines obrigkeitshörigen Systemschleimers...lach...
Die Obrigkeit ordnet an und du gehorchst...was ist daran unklar...???
Wenn du dir allnächtlich die Kante geben musst, dann musst du eben tagsüber einen der Discounter aufsuchen und dir dort Bier und Schnaps besorgen.
Aber, um nochmal auf das "Vefassungskonform" zurückzukommen, unsere Verfassung wurde im Jahre 2015 von so einem kinderlosen, fetten, inländerfeindlich eingestellten Weib gebrochen, welches, unter zusätzlichem Bruch von völkerrechtlich verbindlichen internationalen Abkommen im Alleingang, ohne die europäischen Partner und ohne das eigene Parlament zu konsultieren, über eine Million fremdkultureller, fremdethnischer und mit zweifelhaftem Background ausgestatteter Versorgungsforderer in unser Land ließ.
DAS war, ist und bleibt nicht verfassungskonform !!!
Was ist wichtiger, die Verfassung oder die Gesundheit von Millionen Menschen ?
Könnt ihr Säufer euch nicht beherrschen ?
Das Seuchenschutzgesetz erlaubt, in gewisse Grundrechte einzugreifen. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wenn-das-co...
Nur - was soll das bringen? Wenn der Alkohlausschank in der Kneipe versiegt, wird mit der Flasche in der Hand, draussen muter weiter getrunken, und sich ein Spass aus der gesamten Situation gemacht. So leid es mir fuer Gastwirte tut, Kneipen, Bistros, etc. sollten geschlossen bleiben, denn auch vor 22 Uhr steckt man sich an.
Bedanken kann sich die Branche dann bei den ewig Uneinsichtigen, die erst bei einer Ausgangssperre wieder aufheulen.
Das ist doch unwichtig. Du kannst doch den ganzen Tag genug Alkohol kaufen um dich die ganze Nacht zu besaufen.
Nein, es heißt doch schon in der Nationalhymne "Einigkeit und Recht auf Freibier!"
Wahrscheinlich nicht. Ich höre die Coronaleugner schon alle schreien. ;-) In Frankfurt ist zur Zeit ab 22 Uhr Sperrstunde. Meinetwegen, mir macht das nichts.
Ich kenne die "bayrische Verfassung" nicht.
Auf öffentlichen Plätzen und in Parks von München darf man schon seit Jahren kein Alkohol trinken. Also wird das ok sein, was ich auch richtig finde.
Bemerkenswert an Deiner Frage finde ich lediglich, dass Du, der doch bis dato jegliche Verfassungswidrigkeiten entweder geleugnet oder zu rechtfertigen versucht hast, ausgerechnet anlässlich des Verbots des Alkoholausschanks nach 22 Uhr, dessen Verfassungskonformitaet in Frage stellst - und das, obwohl Dir klar ist, dass dieses Verbot zu den "Schutzmaßnahmen" in der Corona-Chose zählt.
Unzählige Male hast Du Masken-Kritikern Rücksichtslosigkeit und Deftigeres vorgeworfen,bzw. ein Dauer-Hetz-Programm hier abgespult und nun maulst Du herum, weil Du nach 22h keinen Alkohol mehr ausgeschenkt bekommst, welchen man, nebenbei erwähnt, ja auch nicht durch die von Dir so viel gepriesene Maske trinken kann. - Wie verlogen ist das denn wieder?
Nun, wie auch immer, in ihrer Abhängigkeit geben Leute - oft, ohne es wirklich zu wollen - tiefe Einblicke auf ihren persönlichen Hintergrund frei. Das ist Dir mit diesem Posting vollendet gelungen.
Es erklärt zudem Vieles, was Du hier sonst so vom Stapel lässt.
Ja - es besteht kein Grundrecht auf Dauersuff. Und die Zeit bis 22 Uhr müsste eigentlich ausreichen sich bis dahin ins Delirium zu trinken. Müssen die Alkis halt her anfangen.
Die Bayern dürfen alles, weil sie sehr nett und sehr schön sind. Wer es nicht glaubt ist selber hässlich und unfreundlich.