Ich fuhr mit meinem Fahrrad auf dem Fußgängerweg, ein Fahrradweg war auch vorhanden (auf der anderen Straßenseite da ich in verkehrter Richtung fuhr). Ein Auto fährt aus einer schlecht einsehbaren Ausfahrt heraus und ich fahre voll dagegen, fliege auf die Motorhaube.
Wer hat Schuld?
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Answers & Comments
Du natürlich. Falls Du nicht unter 12 Jahren alt bist, darfst Du nicht auf dem Gehweg fahren und erst recht nicht in falscher Richtung.
schuld hat dein fahrrad.
hätte es dich nicht getragen, wäre nix passiert.
Wenn du kein kleines Kind mehr bist, was ich annehme, hättest du auf der Straße mit deinem Fahren müssen. Auf dem Fußgängerweg hast du als Radfahrer nichts zu suchen. Eventuell bekommt der Autofahrer eine Teilschuld, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er nicht langsam und umsichtig aus der Ausfahrt gefahren ist.
Du hast eindeutig Schuld - da kann dich kein noch so guter Anwalt raushauen.
du nimm die versicherung
Beide . Ziemlich nebensächlich ist die Tatsache , dass Du in der falschen Richtung .. und dazu noch auf dem Gehweg unterwegs warst . Solche Verstösse gegen die StVO sind nach der Rechtssprechung nicht ursächlich für einen Verkehrsunfall ; da kommt es nur auf die Kausalität an und nicht auf die Frage , was wäre gewesen , wenn sich alle korrekt verhalten hätten .Mal abgesehen von der Frage , was da an Sachverhalt überhaupt bewiesen werden kann : Entscheidend ist , wie schnell .. oder wie vorsichtig der Autofahrer aus der Einfahrt herauskam ... und wie schnell .. oder wie viel zu schnell Du selbst warst .Wenn das Gericht zu deer Auffassung käme , dass das Auto sehr langsam aus der Ausfahrt heraus"rollte " .. und Du ziemlich schnell unterwegs warst , dann ist das für den Autofahrer ein " unabwendbares Ereignis " , weil er die maximal ihm abzuverlangende Sorgfalt ja angewendet hat mit der Folge , dass Du die Schuld alleine .. oder jedenfalls zu einem ganz überwiegenden Anteil zu tragen hast .
Und dass Du zu schnell unterwegs warst , ergibt sich zwanglos schon daraus , dass Du mit dem Auto kollidiert bist : Denn auch als Radfahrer darfst Du nur so schnell fahren , dass Du innerhalb einer angemessenen Strecke anhalten kannst .
Es gibt keine Klage, ich habe mich Entschuldigt und wir sind auseinander gegangen.
Was wäre aber hypothetisch wenn ich ein schneller Läufer gewesen wäre?
selbstverständlich du selber.auf einem fußgängerweg hast du nix zu suchen mit rad.
manche radler z.b. meinen man kann mit dem fahrrad über einen zebrastreifen heizen .wenn es dann mit einem auto einen bums gibt ist der autofahrer schuld .das ist leider falsch .ein zebrastreifen muß dann auch als radweg ausgeschildert sein .da gibt es so komische dinger vor dem zebrastreifen .sas ist ein pinn mit einem schild drann.
Ihr werdet beide dafür belangt, du weil du auf einem Fußgängerweg gefahren bist, du hättest das Rad schieben müssen, und der Autofahrer, da er nicht vorsichtig genug aus der Ausfahrt gefahren ist, er hätte langsamer sein müssen. Der Radweg ist für dich bindend, auch in die Richtung wenn es nur einen gibt, wenn es hart auf hart kommt kannst du sogar auf dem Schaden sitzen bleiben, aber das glaube ich jetzt nicht.
Im Falle eines Falles würde es auf irgendeine Art von Verteilung der schuld hinauslaufen. Der Autofahrer ist verpflichtet, so vorsichtig aus der Ausfahrt zu fahren, dass niemand gefährdet werden kann - auch nicht Usain Bolt, der da zufällig gerade trainiert. Zur Not muss er sich halt einweisen lassen, wenn ein gefahrloses Ausfahren anders nicht möglich ist.
Die erheblichen Pflichtverletzungen des Radfahrers werden aber auch diesen nicht ohne eine Teilschuld aus der Angelegenheit hervorgehen lassen.