Ich wohne in Flensburg und arbeite in Dänemark auf Teilzeit a25 Stunden pro Woche und verdiene ca 1100 euro netto.
Die letzten 2 Jahre war ich den Sommer über auf 400 bis 600 euro bei einer deutschen Reinigungsfirma in Fl nebenbei angestellt. Durch meinen Hauptjob bin ich in DK und Deutschland versichert und zahle auch alle Rentenbeiträge etc.
Nun möchte ich den Nebenjob als Kleingewerbe weiterführen und der Reinigungsfirma eine Rechnung jeden Monat zukommen lassen.
Gibt es da rechtliche Probleme ? Könnte der Hauptjob und der Nebenjob zusammen gerechnet werden ? LG
Copyright © 2024 1QUIZZ.COM - All rights reserved.
Answers & Comments
Wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat, ist in Deutschland einkommensteuerpflichtig.
Wer sich als Kleinunternehmer selbständig machen möchte, muss dafür ein Gewerbe anmelden. Dies wird diversen Behörden und Ämtern mitgeteilt. Das Finanzamt verlangt dann eine Einkommensteuererklärung. Da werden sämtliche Einkunftsarten zusammen veranlagt.
Für das Kleingewerbe werden dann im Folgejahr die Steuern für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erhoben. Durch eine Änderung in der Progression kann es zu einer höheren Besteuerung des Einkommens aus Dänemark kommen.
Für das Folgejahr verlangt das Finanzamt für das Einkommen / Kleingewerbe eine vierteljährliche Steuervorauszahlung.
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebenslagen.do;jse...
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/...
scheinbar gibts hier keinen steuerberater. ich bin auch keiner. aber ich war auch mal selbständig und ich hab von dem steuerdschungel in deutschland schon keine ahnung. noch komplizierter wird es wohl, wenn du für zwei staaten arbeitest. ich kann dir nur eines raten: suche dir jemanden, der sich damit auskennt, sonst wirst du mit sicherheit untergehen. und da solltest du auch nicht geizen. fachmänner kosten geld, aber sie können dir deinen hintern retten.
Danke für die Infos. Es soll ja alles im Erlaubten bleiben und hatte es mir auch so vorgestellt wie Fabricius es schrieb. Arbeitszeiten werden von Auftraggeber vorgegeben und das Material wird vom AG zur verfügung gestellt. Ich werde mich mal mit einen Steuerberater zusammen setzen müssen. Lg
Steuerrechtlich fällst Du wohl unter die Grenzgängerregelung zwischen DK und D .
Die Begründung einer Sebständigkeit in D wird deinen Status in DK nicht tangieren .
Probleme könnte es allenfalls mit der neuen Art der Arbeit in D geben - unabhängig von deinem Hauptjob in DK . Beachten musst Du hier die Regeln in D , die für alle Selbständigen gelten . Das grösste Risiko liegt dabei im Bereich der Scheinselbständigkeit - Du musst darauf achten , dass du mit deiner Arbeit nicht vollkommen in den fremden Geschäfsbetrieb deines Auftraggebers integriert bist - zBsp nur nach dessen Weisungen arbeiten, mit dessen Arbeitsmitteln , von dort Zeit und Ort deiner Arbeit komplett vorgegeben werden ...
Allerdings : Allzu gross schätze ich das Risiko hier nicht ein - Rechtsprechung und Zoll verschliessen hier weitgehend die Augen vor der Realität und lassen auch offenkundige Fälle von Scheinselbständigkeit passieren ...