Findet ihr, dass dem Kindesmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld zusteht, weil die Polizei ihm Folter angedroht hat? Er verlangt 15.000 Euro. Die Polizei drohte ihm Folter an, weil sie den Aufenthaltsort des Kindes wissen wollte, von dem sie annahmen, dass es noch lebte
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Meiner Meinung nach steht ihm das nicht zu . Aber laut Gesetz wohl schon.
Der wollte schon viel dieser Magnus Gäfgen.
Irgendwann wollte er vom Knast aus, allen Ernstes einmal eine Stiftung für misshandelte Kinder gründen was ihm gottlob untersagt wurde.
Er ist für mich eine Ausgeburt an Frechheit und leider eine intelligente.
Wieviel Schmerzensgeld gedenkt dieser ******** an die Eltern, des durch ihn zu Tode gekommenen Jungen zu zahlen?????
Kein Geld der Welt kann den Jungen wieder lebendig machen!
Dieser ********* sollte sich in Grund und Boden schämen, anstatt noch Forderungen zu stellen!
Dieser Mensch ist ein absoluter Winkeladvokat. Von Reue keine Spur. Ihm geht es nur darum, das Gesetz voll zu seinem Gunsten auszunutzen. Meiner Meinung nach steht ihm gar nix zu, wahrscheinlich hätt ich ihm auch sonstwas angedroht, nur damit er verrät, wo er den Jungen hat. Da gilt für mich erstmal Opferschutz und nicht Täterschutz. Daà der Junge zu diesem Zeitpunkt bereits tot war und alles vergebens, konnte zu diesem Zeitpunkt nur einer wissen.
Ich persönlich finde, dass alleine das Ansinnen dieses "§$"§$"§$ schon eine Frechheit ist und ein Angriff auf das Gerechtigkeitsempfinden eines jeden normalen Menschen.
Aber: es gibt eben auch noch eine rechtliche Seite und genau die besagt, dass in D KEINEM Menschen, egal aus welchem Grund auch immer und mag der Grund noch so "gut" sein - mit Folter gedroht werden darf. Und auf Grundlage dieser Tatsache hat der Sack das Recht Schmerzsgeld zu fordern...
Auf gar keinen Fall!!!!Aber unsere deutschen Gesetze sind sowieso nicht der Bringer da müsste einiges geändert werden.
Ich hätte nicht nur gedroht um eventuell das Leben des Kindes noch retten zu können.
Das trifft den deutschen Wutbürger ins Mark !
Ich denke, er hat da durchaus Chancen.
Nich nur bei Nazi-Verbrechen und Verbrechen an deutschen Flüchtlingen darf man nicht Unrecht gegen Unrecht aufrechnen. Das ist ein allgemeiner juristischer Grundsatz, der nur in Ausnahmen nicht gilt.
Man durfte ihm keine Folter androhen. Und selbst der Umstand, dass der Polziepräsident, der ihm Folter androhte, das tat, um eventuell das entführte Kind retten zu können, erlaubte dies nicht, so der BGH meines Wissens.
Dann wurde ihm gegenüber vorsätzlich eine Amtspflichtverletzung begangen. Das er selbst ein perfider Verbrecher ist, ändert daran nichts. Auch gegenüber perfiden Verbrecher ist der Staat verpflichtet die ihm gesetzten Schranken einzuhalten.
Man könnte aber das Schmerzensgeld unter dem Aspekt des "Mitverschuldens" verringern. Aber das ist ein weites Feld. Sein Verhalten hat jedenfalls den Anlaà dafür gesetzt, dass man ihm Folter androhte.
Allerdings dürfte das sofort gepfändet werden .. denn er dürfte ja wohl auch zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sein...
laut Gesetz hat er wohl ein recht drauf.
Allerdings finde ich dass einer, der einen Menschen ermordet hat, sein Recht verwirkt hat, vom gesetz unterstützt zu werden.
Ich finde auch, dass dem Polizist kein Vorwurf zu machen ist. Er hat verdammt noch mal versucht, das Kind noch lebend zu finden.
Den hätte man am besten nach Sibirien in ein Arbeit Lager verbannen sollen und dem Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner das Bundes Verdienst Kreuz verleihen sollen.
Diese Scheinheilige Gesellschaft kotzt mich an.
GruÃ
Gordo_Mainz
Rechtsprechung und Gerechtigkeit sind eben zwei verschiedene paar Schuhe, auch wenn es Schnittmengen geben mag. Der Mord, für den Markus Gäfgens für schuldig befunden wurde, ist ein schwerer RechtsverstoÃ. Für diesen verbüÃt er gerade eine lebenslange Freiheitsstrafe. Auch die Androhung von Folter stellt einen Rechtsverstoà dar, sowohl nach deutschem Recht, als auch nach EU-Recht. Die Grundrechte einer Demokratie schützen auch Täter vor RechtsvestöÃen - natürlich nicht vor ihren eigenen.