Wir sind offiziell Pflanzen in der Umgebung anschauen gegangen, wenn unser Lehrer und wir keinen Bock mehr hatten. Aber jemand der rausgeschmissen wird, wenn er sich nicht benimmt, kann auch früher nach Hause geschickt werden und der Betrieb wird dann normalerweise benachrichtigt.
Am Berufsschultag liegt es in der Verantwortung der Lehrer wann sie ihre Schüler nach hause schicken.
Bei meinem Kindi kommt das auch schon mal vor - wenn z.B. in der letzten Stunde eine Arbeit geschrieben wird - dann darf jeder der früher fertig ist auch früher gehen!
Wir hatten diesen Sachverhalt in der Diskussion. Da vertrat die eine Partei , daß das Angelegenheit des Lehrers ist, die andere Partei, meinte, daß die Schulordnung der Stadt das nicht zuläßt. So z. B. wenn in der halben Stunde was Ungeheurliches (Unfall, Überfall etc. ) passiert, dann sind die Auszubildenden nicht versichert. Oder ein Elternteil beschwert sich dazu beim Schulrat und dann gäbe es Konsequenzen für den Lehrer.
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Wir sind offiziell Pflanzen in der Umgebung anschauen gegangen, wenn unser Lehrer und wir keinen Bock mehr hatten. Aber jemand der rausgeschmissen wird, wenn er sich nicht benimmt, kann auch früher nach Hause geschickt werden und der Betrieb wird dann normalerweise benachrichtigt.
Sollte ein Lehrer das tun, tut er es auf eigene Verantwortung, wie du oben schon geschrieben hast.
Ich war früher Lehrer an einer Hauptschule, riskierte so etwas aber nie.
Am Berufsschultag liegt es in der Verantwortung der Lehrer wann sie ihre Schüler nach hause schicken.
Bei meinem Kindi kommt das auch schon mal vor - wenn z.B. in der letzten Stunde eine Arbeit geschrieben wird - dann darf jeder der früher fertig ist auch früher gehen!
erstmal nein
Auch das ist unter bestimmten Umständen möglich. Du musst schon deine Frage etwas genauer stellen.
Koennen doch ufraeumen oder kehren bis die Zeit rum ist.
Wir hatten diesen Sachverhalt in der Diskussion. Da vertrat die eine Partei , daß das Angelegenheit des Lehrers ist, die andere Partei, meinte, daß die Schulordnung der Stadt das nicht zuläßt. So z. B. wenn in der halben Stunde was Ungeheurliches (Unfall, Überfall etc. ) passiert, dann sind die Auszubildenden nicht versichert. Oder ein Elternteil beschwert sich dazu beim Schulrat und dann gäbe es Konsequenzen für den Lehrer.