Mein Kumpel und andere Leute meinten zu mir, jetzt wo ich 16 geworden bin kann ich in Supermärkten aushelfen. Stimmt das??
von 15 - 18 ist man Jugendlicher im Sinne des Gesetzes und darf daher ab 15 arbeiten.
Die Einschränkungen sind aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz entnehmen:
Im Supermarkt könnte da allenfalls der Abend nach 20.00 relevant sein.
Alles andere geht.
§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40
Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit
die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die
ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage
einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit
im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche
Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt
ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden
beschäftigt werden.
§ 14 Nachtruhe
(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
Ja, Klaroo ^^
Ja, das stimmt.
Ja kann man aber es gibt bestimmte Bestimmungen was die Uhrzeit der Arbeit angeht. Es soll ja auch Leute geben die mit 16 Quali machen und dann arbeiten ;)
Ja klar hab ich sogar gemacht :)
Natürlich!
Ja klar
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von 15 - 18 ist man Jugendlicher im Sinne des Gesetzes und darf daher ab 15 arbeiten.
Die Einschränkungen sind aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz entnehmen:
Im Supermarkt könnte da allenfalls der Abend nach 20.00 relevant sein.
Alles andere geht.
§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40
Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit
die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die
ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage
einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit
im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche
Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt
ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden
beschäftigt werden.
§ 14 Nachtruhe
(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
Ja, Klaroo ^^
Ja, das stimmt.
Ja kann man aber es gibt bestimmte Bestimmungen was die Uhrzeit der Arbeit angeht. Es soll ja auch Leute geben die mit 16 Quali machen und dann arbeiten ;)
Ja klar hab ich sogar gemacht :)
Natürlich!
Ja klar