Der Arzt ist insoweit freier Unternehmer und er unterliegt keinem Abschlusszwang . Er muss also niemanden behandeln , es sei denn in einer Notlage . ( Unterlassene Hilfeleistung )
Und er darf auch jederzeit einen Behandlungsvertrag kündigen , Ausnahme auch hier : Akute Notlage .
Der niedergelassene Arzt als Vertragsarzt ist verpflichtet, Patienten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu behandeln, Das hat er mit der Annahme seiner Kassenzulassung schriftlich bekundet. (Das gilt jedoch nicht für Nichtkassenärzte und Privatpatienten !)
Answers & Comments
Traurig aber wahr.
Als Ehefrau würde ich mit meinem Ehemann den Arzt wechseln.
Dann löst sich das Problem von alleine.
Der Arzt ist insoweit freier Unternehmer und er unterliegt keinem Abschlusszwang . Er muss also niemanden behandeln , es sei denn in einer Notlage . ( Unterlassene Hilfeleistung )
Und er darf auch jederzeit einen Behandlungsvertrag kündigen , Ausnahme auch hier : Akute Notlage .
Was will die Frau bei einem Arzt der sie nur
widerwillig behandelt?
Wenn beide im selben Körper stecken, ja.
Multiple Persönlichkeiten wie Dich kann er mit der Krankenkasse nur einmal abrechnen!
Das weiß Gott allein.
nur wenn du in solchen ländern zum arzt gehst,wo männer in nachthemden auf der strasse rum laufen
hier in deutschland darf er das nicht,du kannst ihn dann der ärztekammer melden.
Der Arzt, der so etwas macht,
der ist es nicht wert, Arzt genannt zu werden.
Den würde ich freiwillig wechseln.
Kann er eigentlich nicht, er müsste das schon begründen und der Wechsel eines Ehepartners zu einem anderen Arzt ist kein Grund.
Nein.
Der niedergelassene Arzt als Vertragsarzt ist verpflichtet, Patienten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu behandeln, Das hat er mit der Annahme seiner Kassenzulassung schriftlich bekundet. (Das gilt jedoch nicht für Nichtkassenärzte und Privatpatienten !)
ja