Weitverbreiteter Irrtum : Die meisten nehmen an , bei einer Ausssetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung geschähe sonst nix . Auszug aus wiki :
. " Regelmäßig werden auch Auflagen und Weisungen erteilt, beispielsweise die Meldung jedes Wohnsitzwechsels, die Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung, das Ableisten unentgeltlicher Arbeitsstunden zu gemeinnützigen Zwecken, Zahlungen an die Landeskasse oder – mit Einverständnis des Verurteilten – die Teilnahme an einer Alkohol- oder Drogentherapie. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen hat der Verurteilte regelmäßig dem Gericht nachzuweisen. "
§ 56b
Auflagen
(1) Das Gericht kann dem Verurteilten Auflagen erteilen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen. Dabei dürfen an den Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.
(2) Das Gericht kann dem Verurteilten auferlegen,
1. nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen, wenn dies im Hinblick auf die Tat und die Persönlichkeit des Täters angebracht ist,
3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen oder
4. einen Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen.
Eine Auflage nach Satz 1 Nr. 2 bis 4 soll das Gericht nur erteilen, soweit die Erfüllung der Auflage einer Wiedergutmachung des Schadens nicht entgegensteht.
(3) Erbietet sich der Verurteilte zu angemessenen Leistungen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, so sieht das Gericht in der Regel von Auflagen vorläufig ab, wenn die Erfüllung des Anerbietens zu erwarten ist.
Im Vordergrund der Strafrechtsdogmatik in D steht eben seit langem der Resozialisierungsgedanke - und nicht die Satisfaktion der Opfer .
Täterrechte vor Opferrechte...Täterschutz vor Opferschutz...Täterinteressen vor Opferinteressen... etwas zugespitzt formuliert, gebe ich zu, aber der Trend geht genau in diese Richtung.
Ist der Täter dann gar so ein Migrahigruler, dann verstärkt sich dieses Phänomen noch um einiges. Der "kulturelle Hintergrund" wirkt sich immer stafmildernd aus, immer...!!!
Somit ist es allein wegen der Strafzumessung unmöglich, so einen Kriminellen dann abzuschieben.
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Weitverbreiteter Irrtum : Die meisten nehmen an , bei einer Ausssetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung geschähe sonst nix . Auszug aus wiki :
. " Regelmäßig werden auch Auflagen und Weisungen erteilt, beispielsweise die Meldung jedes Wohnsitzwechsels, die Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung, das Ableisten unentgeltlicher Arbeitsstunden zu gemeinnützigen Zwecken, Zahlungen an die Landeskasse oder – mit Einverständnis des Verurteilten – die Teilnahme an einer Alkohol- oder Drogentherapie. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen hat der Verurteilte regelmäßig dem Gericht nachzuweisen. "
§ 56b
Auflagen
(1) Das Gericht kann dem Verurteilten Auflagen erteilen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen. Dabei dürfen an den Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.
(2) Das Gericht kann dem Verurteilten auferlegen,
1. nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen, wenn dies im Hinblick auf die Tat und die Persönlichkeit des Täters angebracht ist,
3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen oder
4. einen Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen.
Eine Auflage nach Satz 1 Nr. 2 bis 4 soll das Gericht nur erteilen, soweit die Erfüllung der Auflage einer Wiedergutmachung des Schadens nicht entgegensteht.
(3) Erbietet sich der Verurteilte zu angemessenen Leistungen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, so sieht das Gericht in der Regel von Auflagen vorläufig ab, wenn die Erfüllung des Anerbietens zu erwarten ist.
Im Vordergrund der Strafrechtsdogmatik in D steht eben seit langem der Resozialisierungsgedanke - und nicht die Satisfaktion der Opfer .
Nein.
Der Täter darf eine ähnliche Tat nicht erneut ausführen.
Das ist ein wahrer Schicksalsschlag für ihn.
Das interessiert doch der Justiz nicht. Verurteilung auf Bewährung erspart aber die hohen Kosten für den All-inclusive-Urlaub im Knast.
Täterrechte vor Opferrechte...Täterschutz vor Opferschutz...Täterinteressen vor Opferinteressen... etwas zugespitzt formuliert, gebe ich zu, aber der Trend geht genau in diese Richtung.
Ist der Täter dann gar so ein Migrahigruler, dann verstärkt sich dieses Phänomen noch um einiges. Der "kulturelle Hintergrund" wirkt sich immer stafmildernd aus, immer...!!!
Somit ist es allein wegen der Strafzumessung unmöglich, so einen Kriminellen dann abzuschieben.
Nein. Vorbestraft behindert Kariere.
nein
hier in deutschland ist so ziemlich jede "strafe "ein nackenschlag für die opfer.es ist nun mal ein paradies für straftäter.
Die einen sagen: "Nein, eine Verurteilung auf Bewährung für den Täter ist nicht wie ein Freispruch und für das Opfer ein Nackenschlag."
Die anderen sagen: "Ja, eine Verurteilung auf Bewährung für den Täter ist nicht wie ein Freispruch und für das Opfer ein Nackenschlag."
Nein, so kann man das gar nicht beurteilen.
Der Täter ist dann ganz furchtbar traurig und bekommt sofort Angst
vor der deutschen Justiz.