Was haltet ihr von der Schweigepflicht, wenn sich ein Attentäter nach Schusswunden im Krankenhaus behandeln lässt?
Quelle:
https://www.htwsaar.de/sowi/fakultaet/personen/pro...
Die Schweigepflicht gilt gegenüber jeder Person, die nicht unmittelbar am Behand-
lungsgeschehen beteiligt ist, also auch gegenüber den eigenen Angehörigen und Freun-
den. Die Schweigepflicht gilt sogar im kollegialen Bereich, also gegenüber Pflegeper-
sonen und auch gegenüber Ärzten, die nicht unmittelbar am Beha
ndlungsgeschehen beteiligt sind.
Die strafrechtliche Schweigepflicht gilt schließlich für die in Ausbildung befind-
lichen Personen (Krankenpflegeschüler/-innen, Kinderkrankenpflegeschüler/-innen Altenpflegesc
hüler/-innen usw.)
Der schweigepflichtige Personenkreis im Sinne des § 203 StGB, kann für den Gesundheitsbereich in drei Personengruppen eingeteilt werden:
Zur ersten Gruppe gehören Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apot
heker, Angehörige sonstiger Heilberufe, die eine staatlich s.A.
Update:Ein Arzt muss - wie jeder andere Bürger - die zuständigen Behörden informieren, wenn erKENNTNIS VON EINER KONKRET GEPLANTEN besonders schweren Straftat erlangt. Diese sogenannten Katalogtaten sind in Paragraf 138 StGB aufgeführt, hierzu zählen auch Mord, Totschlag und der Angriff auf den Luftverkehr.
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ALSO BESTEHT NACH DER STRAFTAT SCHWEIGEPFLICHT!!!
Siehe dazu den verlinkten Text von Wichtel!
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Answers & Comments
Leider hast du dich NICHT genügend informiert.
Die "Schweigepflicht" kann auch durch einen "rechtfertigenden Notstand" gemäß § 34 StGB u. §§ 228 u 904 BGB und/oder durch "entschuldigenden Notstand" gemäß § 35 StGB außer Kraft gesetzt werden.
Eine dritte Möglichkeit ist die Meldung "verdächtiger Aktivitäten" gemäß Bestimmungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes an das BfV.
In allen Fällen muß der Meldende die "Gefahr für die Allgemeinheit" als höher ansehen als die "Rechtgüter des Einzelnen".
In all diesen Fällen ist ein Bruch der Schweigepflicht NICHT rechtwidrig weil gegebenenfalls eine "Gefahr für allgemeine Rechtsgüter" bestehen könnte.
Wenn Mord im Spiel ist dann ist diese Schweigepflicht zum größten Teil aufgehoben. Nur Pfarrer unterliegen dann der Schweigepflicht. Als Arzt darf man auch keinen Mörder decken, wo kommen wir denn da hin.
falsch
nimm dir anwalt und mach nicht das heulende opfer
***
die anderen lachen sonst stundenlang ueber dich
wehr dich halt mal
geschlagen werden ist kein spass wie du denkst
Nunja... Schußverletzungen sind, soweit ich weiss, grundsätzlich durch die Ärzte, die diese versorgen meldepflichtig, wenn ich mich nicht täusche.
Allerdings gilt auch folgendes:
https://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/30_Beruf...
Des weiteren § 203 StGB:
https://dejure.org/gesetze/StGB/203.html
und die Berufsordnung der Ärzte
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_up...
demnach haben die Ärzte und auch deren AUSZUBILDENDE und auch deren Angestellte eine unbedingte Schweigepflicht einzuhalten, sofern sie nicht von dieser Schweigepflicht entbunden werden.
Ausnahmefälle sind anderweitig geregelt. Des weiteren gelten auch entsprechende Absätze im Bundesdatenschutzgesetz.
Das bedeutet im Klartext, dass der Typ, der damals seinen Doktortitel in Psychologie gemacht hat und damals meine Patienteninformationen in die Schule gebracht hat, im Grunde genommen seine Koffer packen muss und den Doktortitel niemals kriegen wird, was ich definitiv auch richtig finde, denn er hat sich praktisch über die Daten meiner Person öffentlich hergemacht und genau DAS ist definitiv strafbar.
Was mich persönlich anbelangt: ICH bin und war nie in irgendeiner Form vereidigt, daher auch keine staatliche Angestellte, des weiteren habe ich in meinem ganzen Leben nie auch nur Ansatzweise eine der in Paragraph 203 StGB erwähnten Aufgaben gehabt, weswegen auch hier eine Strafbarkeit meinerseits dazu, wiederum komplett ausgeschlossen ist. Und was deine in Halbsätzen beschriebene Straftat aus dem Link angeht:
Darum wird sich WENN, dann der Staatsanwalt kümmern und definitiv niemand anderer, falls es überhaupt zu Ermittlungen kommt.
Übrigens: Wäre ich vereidigt worden, so hätte ich hier nie auch nur einen einzigen Ton erzählt. (Schweigepflicht) Da allerdings auch weiterhin keine Vereidigung in Aussicht steht, werde ich eben auch weiterhin hier alles posten, was mir in den Sinn kommt, ohne Rücksicht auf Verluste, denn im Sinne der Ärzteordnung und auch im Sinne der Verordnung für alle anderen in dem dem § 203 genannten Berufen brauche ich ja im Grunde genommen eben auch nicht handeln.
Tja.... :-) Im Grunde genommen bin ich dadurch fein raus... sollte sich das Ganze in Zukunft ändern, so gilt das Ganze auch nur für die Zukunft, den Rückwirkend ist eine Verantwortlichkeit für ausgeplauderte Geheimnisse anderer, da man mich ja in Bezug auf diese Dinge definitiv nicht ausgebildet hat und ich ja eben (ausser eingesperrt in der Klapse als Patientin!) kaum Möglichkeiten hatte, meine Berufsausbildung als Erzieher zu beenden, dürfte damit praktisch jegliche Klage (auch die meiner ExrL beispielsweise!) definitiv rechtswidrig sein.
Viel Spass noch beim aufdröseln. Ich bin nicht verbeamtet, daher darf ich das, sollte ich in Zukunft als Beamte oder in einem medizinischen oder pädagogischen Beruf arbeiten, dann darf ich das nicht mehr, aber da meine Aussichten darauf äusserst gering sind, hab ich jedes Recht der Welt jedem DAS aufs Brot zu schmieren, was er gar nicht hören will... wer weiss, vielleicht sollte ich Journalistin werden... ;-)
DIE dürfen nämlich praktisch JEDEM ALLES aufs Brot schmieren und auch die unangenehmsten Wahrheiten ausgraben und ans Licht bringen.... By the way: Schusswaffen? Damit umgehen? Ich glaube, da wäre ich womöglich diejenige, die sich vermutlich aus versehen ins Bein schiessen würde, während die Gangster die Zeit nutzen würden, einfach stiften zu gehen, denn auch solche Unfälle kommen vor, denn ich hab den Umgang mit Schusswaffen nie gelernt. Finde ich aber nicht schlimm, ganz im Gegenteil... freiwillig würde ich nämlich niemals eine Waffe auf ein Tier oder einen Menschen richten. Ich hab zwar gelernt, Fische nach dem Angeln zu töten, aber Tiere? Nein und bei Menschen hört bei mir der Spass definitiv auf.
Deiner letzten Aussage nach, hätte meine Exreitlehrerin im Grunde genommen ja schon zwischen 2004-2016 im Gefägnis gelandet sein sollen, weil sie nämlich den Betrug an mir wegen des Pferdes nicht bloss geplant, sondern definitiv auch ausgeführt hatte, denn ich habe das, was ich an Bockmist durch sie erfahren hatte, definitiv NICHT geplant, sondern lediglich nach und nach heraus gefunden. Finde es nur insgesamt nicht richtig, dass diese TÄTERIN immer noch frei rum läuft, während man mir den Führerschein meiner Auffassung nach komplett widerrechtlich entzogen hat!
Da ist FS aber ganz falsch informiert..
Selten solch eine..>>>wie auch immer wieder andere irrsinnig dämlich aufgestellte Behauptung der FS gelesen