Die Bausparkasse (BHW) behauptet, keine Unterlagen mehr zu besitzen.
Im Nachlaß wurde über die Ablösung der Hypothek keine Unterlage durch die Erben gefunden.
Für einen praktikablen Rat wäre ich sehr dankbar.
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http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/grundsc...
Eigentlich müsste die BHW auch jetzt noch eine Löschungsbewilligung ausstellen.
Und damit kann ein Notar den Grundbucheintrag löschen lassen.
Nachtrag :
Rufe doch direkt bei der BHW in Hameln an .Dort sitzen die die Ahnung haben. Die die in den Zweigstellen sitzen sind leider nicht so besonders schlau. Dort ist auch ein ständiger Wechsel vom Personal.
Nachtag 2:
http://www.agkarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/SERVI...
Die Löschungsbewilligung brauchst du sowieso vom BHW, auch wenn das Aufgebotsverfahren tatsächlich nötig sein sollte, was ich aber gar nicht glaube.
Über eine Hypothek muss ein Hypothekenbrief ausgestellt worden sein.
( .. in Unterschied zur Grundschuld )
Wenn nun ein H-Brief unauffindbar geworden ist ( ZBsp weil er in dem riesigen Archiv der Bausparkasse
falsch abgelegt wurde und damit unauffindbar geworden ist ) , dann sieht das BGB das sog. " Aufgebotsverfahren " zur Kraftloserklärung des Briefes vor.
Hier geht`s los :
§ 1170
Ausschluss unbekannter Gläubiger
(1) Ist der Gläubiger unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf die Hypothek beziehenden Eintragung in das Grundbuch zehn Jahre verstrichen sind und das Recht des Gläubigers nicht innerhalb dieser Frist von dem Eigentümer in einer nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 zum Neubeginn der Verjährung geeigneten Weise anerkannt worden ist. Besteht für die Forderung eine nach dem Kalender bestimmte Zahlungszeit, so beginnt die Frist nicht vor dem Ablauf des Zahlungstags.
(2) Mit der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses erwirbt der Eigentümer die Hypothek. Der dem Gläubiger erteilte Hypothekenbrief wird kraftlos."
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Nach Abschluß des Aufgebotsverfahrens kann die Hypothek dann gelöscht werden .
steht im grund buch
ruf das amt an
@Anonym du kannst mir nur leid tun. Ich habe nur einen einzigen Account und den seit vielen Jahren. Blauköpfen gebe ich grundsätzlich keinen Daumen runter ! Armer Tropf.
Kann doch sein. Die Hypothek wurde bezahlt aber nicht aus dem Grundbuch gelöscht, denn das kostet Geld. Außerdem könnte man darauf ja erneut Geld bekommen und muss es nicht wieder eintragen lassen.
Wenn es seitens der Bausparkasse nichts mehr gibt kannst du es löschen lassen, denn es gibt dann keine Institution die Anspruch erheben kann.
Hat die Bausparkasse geschrieben (!), dass sie keine Unterlagen mehr hat über die Hypothek. Dann nimm das Schreiben, gehe zu einem Notar (!). Er soll das Aufgebot zur Löschung der Hypothek bestellen. Dann heißt es warten, ob sich jemand meldet, der im Besitz des Hypothekenbriefs ist. Meldet sich niemand, wird die Hypothek gelöscht. Das ist leider nicht kostenlos.
Von Betrug zu reden, ist Unfug, wenn es sich um eine uralte Hypothek handelt, auch Bausparkassen haben ihre Fristen zum Auifheben von Unterlagen.
Mögliche Lösung findest du im link:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft...
"... behauptet, keine Unterlagen mehr zu besitzen. "
Das "ist" lustig ... ! :D Die "Ahungslosen..."
Was meinst Du, wie schnell die die Unterlagen finden würden, wenn das ihr Gewinn bedeuten würde ... ! ;-)
Das Dumme ist, dass Ihr nicht ausgeschlagen habt. Jetzt habt Ihr den Pratsch.
Lasst die Bank das Haus schlucken, denn darauf wird es sowieso hinauslaufen, dann seid Ihr auch die Hypothek los.
Vielleicht schaut Ihr nochmal alle Unterlagen gründlich durch und das gesuchte Dokument findet sich doch noch an. Manchmal ist so ein Berg von Papier schon mal sehr unübersichtlich.
Wenn die Bausparkasse keine Unterlagen mehr zu der Hypothek besitzen soll, dann frage ich mich, ob da nicht irgendein ganz mieser Betrug im Gange ist. Für mich riecht das nämlich so.
Ich würde in solch einem Fall einen Rechtsanwalt beauftragen Nachforschungen anzustellen, denn irgendwas scheint da dann entweder bei der BHW nicht ganz zu stimmen, denn solche Unterlagen verschwinden nicht einfach so und wenn Du das Erbe antrittst und die Hypothek wurde nicht gelöscht, können DIE DRECKSÄCKE nämlich möglicherweise nach Beendigung der Frist des Ausschlags des Erbes nach § 1644 BGB dann nämlich wieder auf dich zukommen und sagen: Da war doch noch was!
Ich für mein Teil würde in DEM Fall ne Klage wegen Betrugs gegen die BHW machen, denn es lag in deren Absicht den Erben wie ne Kuh zu melken, wenn da doch noch irgendwas gewesen ist.
Für mich ein Zeichen dafür, dass da mit unsauberen Methoden gearbeitet wird, um an Kohle zu kommen und dadurch eben auch äusserst unseriös!