Der Gefallene wird nicht als Liegender, oder sogar Liegengebliebener betrachtet, sondern als Fallender am Ende seines Falls. Hier wird also die Situation vor dem Liegen zur Beschreibung herangezogen.
Beim Liegengebliebenen hingegen wird ausschließlich die Tatsache gewertet, dass in der Vergangenheit eine Entscheidung gegen die Beendigung des Liegens getroffen wurde, unabhängig davon wer diese Entscheidung getroffen hat und warum.
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Answers & Comments
Ja. Liegengebliebene müssen ja nicht gefallen sein. Die können sich auch alleine hingelegt haben.
Das mit den Gefallenen ist so:
Sie zogen tapfer und mutig in den Krieg - für ihr Land, für ihre Landsleute, für ihren König usw.
Man nannte sie auch Märtyrer.
Diese Liegengebliebenen, die du meinst sind einfach nur Feiglinge, die nicht einmal selbst schaffen sich selbst zu verteidigen, geschweige denn ihre Landsleute usw.
Sie halten bei der einen Ohrfeige auch noch die Andere hin.
Der Gefallene jedoch hat seinem Gegenüber die Backpfeife zurück gegeben, solange seine Kräfte dienten.
Und DAS ist der grosse Unterschied zwischen den beiden Gruppen, die du genannt hast.
Wer seine zweite Backe hinhält, ist selber schuld, wenn man ihn dann noch dermaßen zurichtet bis er am Boden liegt.
Inanna
Ich bewundere diese philosophischen Fragen, die ich jedoch nicht angemessen beantworten kann.
Auf jeden Fall hab ich die Frage schon mal auf meiner Festplatte gespeichert, nicht dass sie durch einen zensierenden Banausen für immer ins Vergessen befördert wird.
Ich finde übrigens, Du solltest mal ein Buch schreiben. So Texte in diesem Stil mag ich sehr gerne!