Warum darf ein Straftäter der üWarum darf ein Straftäter der über 10 Jahre im Gefängnis sitzt nach dem Knast wieder Auto fahren und jemand den die Fahrerlaubnis entzogen wurde muß den Führerschein nach der Verjährung von 10 Jahren den Führerschein neu machen da die Behörde behauptet keine Kentnisse im Straßenverkehr mehr zu haben.ber 10 Jahre im Gefängnis sitzt nach dem Knast wieder Auto fahren und jemand den die Fahrerlaubnis entzogen wurde muß den Führerschein nach der Verjährung von 10 Jahren den Führerschein neu machen da die Behörde behauptet keine Kentnisse im Straßenverkehr mehr zu haben.
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Answers & Comments
Du verwechselst da etwas.
Führerschein und Fahrerlaubnis sind zwei vollkommen verschiedene Dinge !
In Deutschland unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis.
Ein Führerschein ist nur eine amtliche Urkunde, die das Vorhandensein einer Erlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund zum Ausdruck bringt.
Vom juristischen Standpunkt aus bezeichnet man den Führerscheinentzug in der Regel als Fahrverbot: Ihr Führerschein bleibt für eine begrenzte Zeit in amtlicher Verwahrung, und Ihre Fahrerlaubnis wird nur temporär ausgesetzt.
Die Fahrerlaubnis dagegen ist ein Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen.Sie wird durch die zuständige Behörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung geknüpft.
Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden , wenn "sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen" erweist. In der Regel ist man nach dem Verlust der Fahrerlaubnis von einer Sperrfrist betroffen, die einen Zeitraum von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren umfassen kann – in Extremfällen können die Behörden diese Erlaubnis sogar auf Lebenszeit entziehen.Außerdem bekommt man den Führerschein nach Ablauf der Sperre nicht einfach so wieder zurück: Er muß neu beantragt werden und in den meisten Fällen wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt.
Wenn der Führerschein weg ist, ist er weg.
Wenn jemand nach 10 Jahren aus dem Gefängnis kommt und einen Führerschein hat, dann hat er ihn.
Es gibt Autofahrer die fahren 10 Jahre nicht mehr. Denen wird empfohlen noch ein paar Stunden bei der Fahrschule zu absolvieren. Aber auch sie haben den Führerschein.
Ja du bist in Verzug.
Die Gültigkeit von nem Führerschein ist, anders als z.B. ein Pilotenschein, nicht an Fahrpraxis gebunden und ich hoffe mal jeder der 10 Jahre kein Auto gefahren hat macht in Zweifelsfall paar Fahrstunden nimmt oder sich zumindest nicht gleich in den Großstadtverkehr stürzt. Wäre ja auch ein irrsinniger Aufwand wenn man das nachweisen müsste.
Wenn jemand die Fahrerlaubnis entzogen wurde hat das aber meist irgendein Fehlverhalten als Grund wie Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Drogen am Steuer oder so. Und ich glaube in den Urteilen steht dann drin dass die neue Fahrerlaubnis nicht vorAblauf von z.B. 18 Monaten erteilt werden darf; dass man deshalb alle Sonderfahrten und Prüfungen neu machen muss ist nicht gesagt. Ich weiß nur dass so ne MPU im Zweifelsfall ein Riesenaufwand und teuer ist, ich glaube schnell teurer wie wenn man heute unbelastet einen Führerschein macht. Ob die MPU mit den Vorbereitungskursen und so irgendwas aussagt ist ne andere Baustelle. Damit, dass die Leute nicht Autofahren könnten hat das nichts zu tun.
Weil das Recht es so vorsieht.
das ist richtig
weil auto kein knast ist
liegt aber an der rechtslage
Ein Führerschein ist ein Dokoment und wer ihn einmal erworben hat und sich im Straßenverkehr nichts zu Schulden kommen lassen hat, warum sollte dann dieser nicht ein Fahrzeug im öffentlchen Verkehrsraum führen dürfen? Wenn er von amtlicher Seite eingezogen wurde, sei es durch Einträge in der Sünderkartei in Flensburg oder durch Fahren unter Drogen oder Alkohol, dann wurde er ja auch zu Recht entzogen und kann nur nach einer gewissen Frist neu erworben werden, wenn überhaupt.
Auto ist nicht knast, kapische
frag den lehrer des samts
Im Prinzip hast Du völlig Recht, beide haben keinerlei Fahrpraxis, aber dem Einen wurde der FS nie entzogen.
Bestes Beispiel ist meine Ex-Frau. Sie machte mit 18 den Führerschein, fuhr gelegentlich bis sie 19 war und dann nie wieder. Sie hat seit mehr als 41 Jahren kein Fahrzeug mehr bewegt, ist aber im Besitz der Fahrerlaubnis und dürfte einen 7,5 Tonner-Lkw in der Stadt oder einen Ferrari auf der Autobahn mit Höchstgeschwindigkeit bewegen.
Mein Vorschlag ist das JEDER Inhaber der Fahrerlaubnis alle 5 Jahre einer kurzen Nachprüfung unterzogen wird. Erweist er sich als unfähig wird die Fahrerlaubnis eingezogen, auch wer nicht nur Nachprüfung antritt verliert die Erlaubnis.