Bluttests zur Früherkennung von Down-Syndrom bei Embryonen?

Die Mitglieder des Deutschen Ethikrats sind bei der Bewertung des umstrittenen Bluttests zur Früherkennung von Down-Syndrom bei Embryonen zu keinem einhelligen Urteil gekommen. In der am Dienstag vorgestellten Stellungnahme des Gremiums zur Gendiagnostik empfiehlt die Mehrheit der Mitglieder, dem Test gewisse Einschränkungen aufzuerlegen.

So soll er nach Auffassung der Experten nur bei Vorliegen eines erhöhten Risikos für eine genetisch bedingte Erkrankung angewendet werden. Der Stellungnahme sind aber zwei Sondervoten beigefügt: Eines verlangt noch strengere Regeln für den Test; das andere findet den Kompromiss bereits zu weitgehend.

 Der "PraenaTest" der Konstanzer Firma Lifecodexx ist seit vergangenem August verfügbar und wurde seitdem nach Angaben des Unternehmens von rund 2.000 Frauen genutzt. Über eine Probe des Bluts der Schwangeren soll er mit hoher Wahrscheinlichkeit angeben können, ob das Kind den Gendefekt Trisomie 21, bekannt als Down-Syndrom, hat. Auch die Trisomien 13 und 18 sollen seit Februar damit nachweisbar sein. Bis zu dem Test war der Nachweis nur über die als risikoreich geltende Fruchtwasseruntersuchung möglich. Kritiker bemängeln, über das für Mutter und Kind risikoarme Verfahren würde eine Art Rasterfahndung betrieben mit dem Ziel, behinderte Kinder abzutreiben.

 Der Ethikrat gibt zu bedenken, dass der Test schon ab der zehnten Schwangerschaftswoche angewendet werden kann. Erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung nicht mehr ohne weiteres möglich. Eine klare Empfehlung gibt er in diesem Punkt aber nicht ab.

 Die katholischen Theologen Eberhard Schockenhoff und Anton Losinger sowie der Medizinethiker Thomas Heinemann und Autor Peter Radtke fordern in ihrem Sondervotum, auf eine öffentliche Förderung der Bluttests zu verzichten und sie auch nicht in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen aufzunehmen. Der Test stehe im Widerspruch zur Verpflichtung, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen, begründen sie ihre Position. Die Experten verwiesen dabei auf die hohe Abtreibungsquote bei positiven Testergebnissen, die laut Studien bei rund 90 Prozent liegt.

 In einem anderen Sondervotum erklären vor allem Juristen im Ethikrat wie der stellvertretende Vorsitzende Jochen Taupitz und der Staatsrechtler Reinhard Merkel, dass sie gewisse Einschränkungen wie das Gebot eines vorhandenen Risikos nicht mittragen können. Sie verweisen dabei auf das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren.

Update:

Frage ist natürlich:

Bluttests zur Früherkennung von Down-Syndrom bei Embryonen - Wie steht ihr dazu?

Das drückt doch das Fragezeichen aus.

Der Kommentar-Text ist nicht von mir. Er soll euch vor einem eigenen Urteil informieren. Dann wer was dazu sagen will, sollte Informationen haben,

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