Wann benötigt man einen Personenbeförderungsschein?
Der Schein zur Beförderung von Personen wird im privaten Bereich nicht benötigt, sondern für die gewerbliche Beförderung von Personen.
Dies kann ein Taxi sein, ein Krankenwagen, das Fahren mit dem Zivildienst-Fahrzeug, der Transport von Kranken und Behinderten, Linienverkehr mit Pkw und Kleinbussen bis maximal acht Personen plus Fahrer sowie überall da, wo gewerbliche Fahrten verbunden sind mit dem Beförderung von Personen.
Der Personenbeförderungsschein soll dabei sicherstellen, dass die das Fahrzeug führende Person auch dazu geeignet ist, die besondere Aufgabe des Personentransports ausführen zu können.
Wenn das im Rahmen deines Beschäftigungsverhältnisses stattfindet, also arbeitsvertraglich vereinbarter Bestandteil deiner Tätigkeit ist, würde ich fast behaupten ja.
Machst du es als private "Gefälligkeit" in deiner Freizeit, ist der Schein nicht erforderlich. Dennoch solltest du besonders vorsichtig fahren, wenn die fremden Kinder in deinem Auto sind und sinnvoll wäre dann bestimmt auch eine Insassen-Unfallversicherung zu haben. Falls den Kindern was passiert, macht dir der Chef sonst ggfs. finanziell das Leben zur Hölle, zumindest dann wenn du selbst den Unfall verursacht hast. Verursacht ein Fremder den Unfall, zahlt dessen Haftpflichtversicherung alle Schäden an und in deinem Auto. Bist du selbst die Verursacherin, zahlt deine Haftpflichtversicherung nur den Schaden des Unfallgegners, nicht den Schaden, der an und in deinem eigenen Auto passiert ist. Auf den Kosten würdest du ggfs. sitzen bleiben und der Chef könnte Forderungen an dich stellen. Also sei dir dieser Verantwortung bewusst, wenn du die Kinder fährst oder wenn es dir zuviel Verantwortung ist, lehne lieber ab und begründe es deinem Chef.
Lass dir eine Bescheinigung mit seiner Unterschrift und am besten einem Stempel geben, in der steht, dass dich dein Arbeitgeber beauftragte, seine Kinder zu fahren.
Das sollte man übrigends auch immer machen, wenn man Kinder anderer Leute fährt.
Passiert ein Unfall, an dem du nicht die Schuld trägst, aber bei dem trotzdem einem dieser Kinder etwas passiert, dann bist du auf der sicheren Seite.
Das ist keine Übervorsicht, sondern deine eigene Absicherung.
Ich erlebte in diesem Zusammenhang schon die kuriosesten Sachen der Schuldzuweisung und auch gerichtlicher Anklagen.
Normalerweise nicht, denn Du bist als Angestellte verpflichtet, die Kinder deines Chefs dort hin zu bringen und wieder abzuholen, es sei denn, Du würdest für einen Jugendhort oder dergleichen Arbeiten, denke ich, denn dann müsste vermutlich, um auf der sicheren Seite zu sein, ein Personenbeförderungsschein für dich von deinem Arbeitgeber beantragt werden, wenn Du häufiger solche Fahrten mit einem Horteigenen Fahrzeug machen müsstest... ansonsten glaube ich, fällt das eigentlich unter die ganz normale KFZ-Versicherungspflicht.
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Wann benötigt man einen Personenbeförderungsschein?
Der Schein zur Beförderung von Personen wird im privaten Bereich nicht benötigt, sondern für die gewerbliche Beförderung von Personen.
Dies kann ein Taxi sein, ein Krankenwagen, das Fahren mit dem Zivildienst-Fahrzeug, der Transport von Kranken und Behinderten, Linienverkehr mit Pkw und Kleinbussen bis maximal acht Personen plus Fahrer sowie überall da, wo gewerbliche Fahrten verbunden sind mit dem Beförderung von Personen.
Der Personenbeförderungsschein soll dabei sicherstellen, dass die das Fahrzeug führende Person auch dazu geeignet ist, die besondere Aufgabe des Personentransports ausführen zu können.
http://www.fahrschule-123.de/personenbefoerderungs...
Wenn das im Rahmen deines Beschäftigungsverhältnisses stattfindet, also arbeitsvertraglich vereinbarter Bestandteil deiner Tätigkeit ist, würde ich fast behaupten ja.
Machst du es als private "Gefälligkeit" in deiner Freizeit, ist der Schein nicht erforderlich. Dennoch solltest du besonders vorsichtig fahren, wenn die fremden Kinder in deinem Auto sind und sinnvoll wäre dann bestimmt auch eine Insassen-Unfallversicherung zu haben. Falls den Kindern was passiert, macht dir der Chef sonst ggfs. finanziell das Leben zur Hölle, zumindest dann wenn du selbst den Unfall verursacht hast. Verursacht ein Fremder den Unfall, zahlt dessen Haftpflichtversicherung alle Schäden an und in deinem Auto. Bist du selbst die Verursacherin, zahlt deine Haftpflichtversicherung nur den Schaden des Unfallgegners, nicht den Schaden, der an und in deinem eigenen Auto passiert ist. Auf den Kosten würdest du ggfs. sitzen bleiben und der Chef könnte Forderungen an dich stellen. Also sei dir dieser Verantwortung bewusst, wenn du die Kinder fährst oder wenn es dir zuviel Verantwortung ist, lehne lieber ab und begründe es deinem Chef.
Nein, aber du solltest dich trotzdem absichern.
Lass dir eine Bescheinigung mit seiner Unterschrift und am besten einem Stempel geben, in der steht, dass dich dein Arbeitgeber beauftragte, seine Kinder zu fahren.
Das sollte man übrigends auch immer machen, wenn man Kinder anderer Leute fährt.
Passiert ein Unfall, an dem du nicht die Schuld trägst, aber bei dem trotzdem einem dieser Kinder etwas passiert, dann bist du auf der sicheren Seite.
Das ist keine Übervorsicht, sondern deine eigene Absicherung.
Ich erlebte in diesem Zusammenhang schon die kuriosesten Sachen der Schuldzuweisung und auch gerichtlicher Anklagen.
Kommt ganz darauf an wieviele Kinder dein Arbeitgeber hat und Du dazu einen Bus benötigst.
Du benötigst einen Führerschein, die Einverständnis Deines Arbeitgebers und ein entsprechend großes Auto.
sinnvoll wegen versicherung
Nein, es sei denn du fährst gewerblich einen Bus, Taxi oder Kleinbus, ansonsten fällt das unter Nachbarschaftshilfe.
Nö, da du das nicht gewerblich ausführst und sicherlich nicht mehr als 4 Kinders im Auto haben wirst.
Normalerweise nicht, denn Du bist als Angestellte verpflichtet, die Kinder deines Chefs dort hin zu bringen und wieder abzuholen, es sei denn, Du würdest für einen Jugendhort oder dergleichen Arbeiten, denke ich, denn dann müsste vermutlich, um auf der sicheren Seite zu sein, ein Personenbeförderungsschein für dich von deinem Arbeitgeber beantragt werden, wenn Du häufiger solche Fahrten mit einem Horteigenen Fahrzeug machen müsstest... ansonsten glaube ich, fällt das eigentlich unter die ganz normale KFZ-Versicherungspflicht.
und wer bitte soll sie dann zurück nach Hause fahren ???