Angenommen jemand hat eine rechtsseitige Lähmung und hat ein entsprechend umgebautes Fahrzeug. Automatikgetriebe, das Gas- und Bremspedal ist vertauscht, sodass es mit dem linken Fuß bedient werden kann.
Dürfte der/die nichtbehinderte Partner/-in dieses Auto auch fahren?
Also ist das rein rechtlich erlaubt?
Update:@Knarf-Ewu: Danke für die schnelle Antwort. In diesem Fall meinte ich jedoch, dass der Wagen auf die/den Behinderten angemeldet und zugelassen ist und die/der Partner/-in nur sporadisch damit fahren will. Hätte das dann auch schon Auswirkungen auf die Steuer?
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Answers & Comments
musste eintragen lassen
Ja, Opa Marjorie darf das auch wegen seiner geistigen ;O
Fahren schon, aber er bekommt dafür keine steuerliche Ermäßigung wie z.B. der Behinderte.